CO2-Steuer auf fossile Energieträger in Deutschland

CO2-Emissionen haben ihren Preis

Bis 2050 nahezu klimaneutral sein – um das Klimaziel der Bundesregierung erreichen zu können, müssen die CO2-Emissionen stark sinken. Die zentrale Maßnahme des Klimaschutzprogramms 2030 ist die Einführung eines nationalen Emissionshandels. Energiewirtschaft und Industrie kennen die aus den Medien bekannte „CO2-Steuer“ oder auch „CO2-Bepreisung“ auf fossile Energieträger im Rahmen des Europäischen Emissionshandels schon seit 2005. Ab 2021 wird das Emissionshandelssystem auch auf die Bereiche Verkehr und Wärme in Deutschland ausgeweitet. So soll der Ausstoß von Treibhausgasen schnell verringert werden, um den Klimawandeln zu bremsen. Gleichzeitig sollen Anreize geschaffen werden, auf klimafreundlichere Alternativen umzusteigen.

CO2-Emmissionen

Wie funktioniert das Emissionshandelsgesetz?

Auf Europäischer Ebene funktioniert der Emissionshandel so: Eine Obergrenze legt fest, wie viele Treibhausgase unter den 31 Ländern (28 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Innerhalb dieser Obergrenzen erhalten oder kaufen Unternehmen aus den Bereichen Energiewirtschaft, Industrie und Luftfahrt Emissionszertifikate. Reduziert das Unternehmen seine Emissionen, so kann es die Zertifikate für künftige Zwecke verwenden oder weiterverkaufen. Wenn ein Unternehmen am Jahresende nicht genügend Zertifikate für seine Emissionen vorlegt, drohen Strafgebühren.

Zusätzlich zum europäischen Klimaschutz gibt es einige Vorreiter auf nationaler Ebene: Finnland führte bereits 1990 eine CO2-Bepreisung auf fossile Brennstoffe ein. Der Unterschied zwischen internationalem Emissionshandel und der nationalen CO2-Bepreisung ist die Obergrenze. Diese gibt es auf nationaler Ebene nicht, hier setzt der Gesetzgeber auf höhere Preise für die Nutzung fossiler Energieträger, um Anreize für das Umstellen auf klimafreundliche Energieformen zu setzen.

Die CO2-Bepreisung in Deutschland

Energiewirtschaft und Industrie sind die beiden größten Verursacher von CO2-Emissionen in Deutschland – dicht gefolgt vom Verkehr und den Haushalten. Bei der Verbrennung fossiler Energieträger wie Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel entstehen große Mengen an Treibhausgasen. Hier sieht die Bundesregierung ein enormes Einsparpotenzial. Deshalb legt das Klimapaket ein Festpreissystem ab 2021 mit stufenweiser Erhöhung fest: Beginnend bei 25 Euro pro Tonne CO2 steigt der Preis schrittweise bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2 an.

Was bedeutet die CO2-Steuer für den Verbraucher?

Heizen und Tanken werden in den kommenden Jahren in Deutschland schrittweise teurer. Die Kosten für die Zertifikate zahlen die Unternehmen und geben sie dann in der Regel an die Verbraucher weiter. Anhand von zwei Beispielen wird deutlich, welche Mehrkosten auf die Verbraucher zukommen werden: Beim Tanken von Benzinern oder Diesel-Fahrzeugen sind die Mehrkosten direkt an der Zapfsäule spürbar, denn die Preise pro Liter steigen. Bei einem Einfamilienhaus mit einem Gasverbrauch von 30.000 kWh pro Jahr steigen die Kosten für Erdgas um 165 Euro im Jahr 2021, 2025 liegt die Preissteigerung dann bei 357 Euro (Bruttopreis inkl. 19% Umsatzsteuer).

Wann betrifft Sie die Änderung nicht?

Heizen Haushalte mit Strom wie zum Beispiel Solarstrom, Windkraft, Biogas oder mit der Wärmepumpen-Technologie, so entstehen keine zusätzlichen Kosten durch die CO2-Bepreisung. Hat man bereits auf Elektromobilität umgestellt und fährt ein E-Auto oder einen Plug-in-Hybrid, so sind beim Stromtanken ebenso keine Mehrkosten durch die CO2-Steuer in Sicht.

Wofür werden die Einnahmen verwendet?

Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung investiert die Bundesregierung in Klimaschutzmaßnahmen. Weiterhin gibt es Umstellungen im Bereich der EEG-Umlage, diese wird ab 2021 um 0,25 Cent gesenkt. Berufspendler sollen eine höhere Entfernungspauschale erhalten und längere Zugfahrten können durch eine reduzierte Mehrwertsteuer günstiger werden.

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