Wissen Sie schon im Vorfeld, dass Sie an Ihrem Technikertermin verhindert sind, kontaktieren Sie bitte rechtzeitig unseren Kundenservice, um einen neuen Termin zu vereinbaren. Hierzu müssen Sie sich spätestens fünf Tage vor dem mitgeteilten Technikertermin melden. Anderenfalls können Sie beispielsweise eine volljährige Person Ihres Vertrauens bitten, den Termin für Sie wahrzunehmen.
Erhält der Techniker keinen Zugang zu Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung, wird sich unser Kundenservice mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen neuen Termin zu vereinbaren.