Hotline
0800 9898 555
(Montag - Freitag 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr, kostenfrei aus allen deutschen Netzen)
Im MAINGAU-Kundenportal oder über unseren Chatbot Carla können Sie Ihren aktuellen Zählerstand eingeben, Ihren Abschlag und Ihre Bankdaten ändern. Sie können außerdem Zwischenrechnungen erstellen und herunterladen. Haben Sie Fragen zu einem Tarifwechsel, kann Carla ebenfalls weiterhelfen.
Grundversorgung und Ersatzversorgung
Was ist die Grundversorgung und wer ist in meinem Fall der Grundversorger?
Grundversorger ist das Unternehmen, das im Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom bzw. Gas versorgt. Wenn Sie wissen möchten, wer das in Ihrem Fall ist, geben Sie die Begriffe "Grundversorger + eigener Wohnort" in einer Suchmaschine ein. Außerdem kann man den örtlichen Netzbetreiber nach der Information dazu fragen.
In welchem Fall werde ich über die Grund- oder Ersatzversorgung beliefert?
Sie werden dann über die Grundversorgung mit Energie beliefert, wenn Sie keinen anderen aktiven Energievertrag haben. Das kann beispielsweise aufgrund eines Umzugs oder wegen eines gescheiterten Lieferantenwechsels der Fall sein. In letzterem Fall ist es oft möglich, bis zu sechs Wochen im Nachhinein die Strombelieferung über das Wunsch-Unternehmen anzumelden.
Wann startet und endet die Grundversorgung?
Die Grundversorgung beginnt - vereinfacht gesagt - mit dem Betätigen des Lichtschalters, wenn man in eine neue Wohnung zieht. Somit kann jede Energienutzung einen Vertragsbeginn bedeuten. Bei einem Umzug kann der rechtzeitige Abschluss eines Vertrags beim gewünschten Anbieter die Belieferung über die Grundversorgung vermeiden. Bei einem Lieferantenwechsel kann es zwischenzeitlich ungewollterweise zu einer Belieferung durch den Grundversorger kommen - beispielsweise bei Verzögerungen im Wechselprozess. Für die Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Belieferung über die Grundversorgung endet, sobald der Vertrag mit einem anderen Lieferanten beginnt.
Welche Kündigungsfrist gilt in der Grund- bzw. Ersatzversorgung?
In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. In der Ersatz- bzw. Notversorgung ist eine fristlose Kündigung möglich. Gegebenenfalls beziehen Sie über den örtlichen Grundversorger Energie, haben jedoch einen Sondervertrag mit dem Unternehmen geschlossen. Dann gelten unter Umständen andere Kündigungsfristen.
Was kostet die Grundversorgung?
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Grundversorger zu den geltenden Konditionen. Bitte beachten Sie, dass nicht jeder Kunde, der über den örtlichen Grundversorger beliefert wird, die Konditionen der Grundversorgung erhält. Es gibt sogenannte Sonderverträge mit anderen Konditionen (z. B. längere Kündigungsfristen).
Wie komme ich aus der Grund- oder Ersatzversorgung raus?
Manchmal kommt es vor, dass beim Lieferantenwechsel etwas nicht reibungslos funktioniert und Sie übergangsweise in die Grundversorgung rutschen. In der Regel versucht MAINGAU Energie, Sie schnellstmöglich aus der Grundversorgung zu holen und neu anzumelden. Bitte haben Sie etwas Geduld und warten Sie darauf, dass wir Sie bezüglich der nächsten Schritte kontaktieren.
Anmelde- und Wechselprozess
Wo bekomme ich eine Tarifberatung?
Nutzen Sie gerne unsere digitale Assistentin Carla zur Tarifberatung.
Wie funktioniert der Wechsel zur MAINGAU?
Nutzen Sie einfach unseren Online-Tarifrechner. Wenn Sie Ihre Postleitzahl und Ihren letzten Jahresverbrauch eingegeben haben, können Sie Ihren Wunschtarif auswählen und online direkt abschließen.
- Danach kündigen wir Ihren bestehenden Vertrag beim Vorlieferanten. Bei Preisanpassungen steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. In diesem Fall empfehlen wir, den bestehenden Vertrag bei Ihrem aktuellen Versorger vorsorglich zusätzlich selbst zu kündigen.
- Im Anschluss informieren wir Ihren Netzbetreiber vor Ort, dass wir der neue Energielieferant sind, und dieser stellt Sie auf MAINGAU Energie um. Sie behalten Ihren Strom- bzw. Erdgaszähler und die Energie fließt wie gewohnt weiter.
- Danach schicken wir Ihnen rechtzeitig vor Beginn der Belieferung das Begrüßungsschreiben mit allen Angaben zu Ihrem Vertrag und dem genauen Starttermin der Belieferung.
Warum ist mein Gebiet nicht belieferbar?
Leider können wir in Ausnahmefällen einzelne Orte in Deutschland nicht mit unserem günstigen Gas und Strom beliefern. Wir arbeiten jedoch daran, Stück für Stück diese Orte und Gemeinden im Sinne der Verbraucher abzudecken.
Wie lange dauert meine Umstellung zum günstigen Gas/Strom von MAINGAU Energie?
Der gesetzlich geregelte Lieferantenwechselprozess dauert bis zur Aufnahme der Belieferung durch die MAINGAU Energie nur wenige Wochen. Sofern keine Unstimmigkeiten mit Ihrem Vorversorger auftreten, erhalten Sie rechtzeitig unsere Vertragsbestätigung und den genauen Zeitpunkt der Belieferung. Zum Termin des Lieferbeginns bitten wir Sie um Ablesung und Mitteilung Ihres aktuellen Zählerstandes.
Ab wann startet mein neuer Vertrag?
Sofern Sie in einem Tarif ohne Vertragsbindung sind, findet der Anbieterwechsel innerhalb von drei Wochen statt.
Bei Tarifen mit Vertragslaufzeit orientiert sich der Übernahmetermin an der Kündigungsfrist Ihres bestehenden Tarifs. Bitte informieren Sie uns möglichst frühzeitig über diesen Termin, damit wir die Kündigung beim Vorversorger rechtzeitig anmelden können. Am besten informieren Sie uns mindestens sechs Wochen vor Ende der Vertragsbindung.
Wird der Zähler ausgebaut, abgebaut oder umgetauscht, wenn ich zur MAINGAU Energie wechsle?
Nein, für Sie ändert sich an den Messgeräten mit einem Wechsel zur MAINGAU Energie nichts und es entstehen auch keinerlei zusätzliche Kosten für Sie.
Kann es sein, dass ich zwischenzeitlich ohne Strom- oder Gasversorgung dastehe?
Nein. Die Versorgung ist durch den Grundversorger gesetzlich gesichert. Im Zweifel erhalten Sie übergangsweise Energie über die Grund- bzw. Ersatzversorgung. Sie werden von der Umstellung technisch nichts merken - nur die Rechnung erhalten Sie künftig von MAINGAU Energie bzw. bei einer übergangsweisen Belieferung vom Grund- bzw. Ersatzversorger.
Wann bekomme ich eine Nachricht von der MAINGAU? Warum habe ich noch keine Antwort auf meine E-Mail bekommen und wieso erreiche ich über die Hotline niemanden?
Aktuell erreicht uns täglich eine Vielzahl an Kundenanfragen. Die individuelle Bearbeitung aller Fragen benötigt Zeit. Wir bitten daher um Geduld bei der Beantwortung von Nachrichten. Bitte sehen Sie außerdem davon ab, uns mehrfach zu kontaktieren. Wir melden uns schnellst möglichst bei Ihnen und sind um eine Verbesserung der Situation bemüht.
Was passiert, wenn meine Kündigungsfrist beim Vorversorger überschritten wird?
Sollte sich Ihr Vertrag verlängert haben, kündigen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Wichtig hierbei ist, dass Verträge, die nach April 2022 geschlossen wurden, lediglich um einen Monat verlängert werden dürfen. Die Belieferung durch die MAINGAU würde sich daher um maximal einen Monat verzögern. Sollten Sie längere Laufzeiten haben, werden wir individuell mit Ihnen gemeinsam eine Lösung finden. In allen Fällen gilt: Wenn die Zeit zum Kündigungszeitpunkt nur noch sehr knapp ist, sprechen Sie am besten die Kündigung selbstständig aus. So ist sichergestellt, das der Vertrag rechtzeitig gekündigt wird.
Wie kann ich zur MAINGAU wechseln, wenn mein Vorversorger nicht gelistet ist?
Wir nehmen ständig alle neuen Anbieter und Marken als Vorversorger auf, um Ihnen eine vollständige Liste auszuspielen. Sollte es doch passieren, das ihr aktueller Anbieter nicht auszuwählen ist, wählen Sie bitte irgendeinen anderen Anbieter aus. Tipp: Viele Anbieter haben unterschiedliche Marken, sind jedoch am Ende ein Unternehmen. Sollten Sie Ihren Anbieter ggf. nicht finden, liegt dies gegebenenfalls am Unterschied zwischen Marke und Anbieter.
Was muss ich beim Wechsel meines Energieanbieters selbst tun und was macht die MAINGAU für mich?
Wenn Sie zur MAINGAU Energie als Energielieferant wechseln möchten, melden Sie sich bei uns als Neukunde an. Im Anmeldeprozess fragen wir Sie nach Angaben zu Ihrem Vorversorger. Anhand dieser Angaben übernehmen wir für Sie die Kündigung bei Ihrem Vorversorger. Wir melden Sie dann neu bei der MAINGAU an. Im Regelfall müssen Sie nichts weiter tun. Falls es Rückfragen oder Unklarheiten gibt, melden wir uns bei Ihnen. In der aktuellen Situation kann es dabei zu Verzögerungen kommen, sodass Sie ggf. zwischenzeitlich in die Grund-/Ersatzversorgung rutschen. Das ist kein Grund zur Beunruhigung. Wir holen Sie schnellstmöglich aus der Grund-/Ersatzversorgung heraus und melden Sie bei uns an.
Kann es zu einer Doppelbelieferung kommen? Kann es sein, dass ich zwei Verträge über den gleichen Zeitraum bezahlen muss?
Nein, die Anmeldung bei einem Energielieferanten muss immer erst durch den Netzbetreiber freigegeben werden. Dieser achtet darauf, dass Ihnen nicht zwei Versorger gleichzeitig zugeordnet werden. Sie können nur bei einem Versorger neu zur Belieferung angemeldet werden, wenn Ihr Vertrag beim Vorversorger fristgerecht aufgelöst wurde.
Kündigung oder Vertragsumschreibung bei einem Sterbefall
Kündigung:
Falls Sie den Vertrag der verstorbenen Person kündigen möchten, senden Sie uns bitte die Sterbeurkunde, das Kündigungsdatum, den Schlusszählerstand (Zählerstand zum Kündigungsdatum) sowie den Namen und die Adresse des Ansprechpartners für die Nachlassangelegenheit per E-Mail an kundenbetreuung@maingau-energie.de mit dem Betreff Sterbefall.Vertragsumschreibung:
Wenn es sich um eine Vertragsumschreibung handelt, senden Sie uns bitte eine E-Mail an kundenbetreuung@maingau-energie.de mit dem Betreff Sterbefall. Wir benötigen die Sterbeurkunde und das ausgefüllte Formular, welches Sie hier finden können www.maingau-energie.de/service/formulare/vertragsumschreibung. Die Unterschrift des aktuellen Vertragspartners im Formular wird durch die Sterbeurkunde ersetzt.
Abschlag, Verbrauch, Zählerstand
Zählerstand
Wo finde ich den richtigen Zähler, wie lese ich den Zählerstand korrekt ab und wie übermittele ich ihn am besten an die MAINGAU?
Abschlag
Wie wird mein Abschlag ermittelt?
Der Abschlag wird entsprechend Ihrem zu erwartenden Jahresverbrauch errechnet. Sie zahlen bei uns zwölf monatliche Teilbeträge. Im zwölften Monat erhalten Sie Ihre Jahresabrechnung, die Ihre tatsächlich verbrauchten Mengen beinhaltet. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden Ihnen im darauffolgenden Jahr zurückgezahlt, Forderungen in Rechnungen gestellt. Bei Stichtagsprodukten kann es allerdings dazu kommen, dass die erste Abrechnung zum Ende der Erstvertragslaufzeit erfolgt.
Welche Abschlagszahlungen werden in der Jahresabrechnung berücksichtigt?
In der Jahresabrechnung werden nur die Abschläge berücksichtigt, welche im abrechnungsrelevanten Zeitraum liegen. Alle nicht relevanten Abschläge werden in der nächsten Abrechnung angerechnet.
Wann sind die Abschlagszahlungen fällig?
Wir stellen Ihnen pro Jahr zwölf monatliche Abschläge in Rechnung, die jeweils zum Monatsende fällig werden. Bei der Erstellung Ihrer Jahresabrechnung werden alle für den abrechnungsrelevanten Zeitraum gezahlten Abschläge berücksichtigt.
Was passiert, wenn sich mein Verbrauch im nächsten Jahr ändert?
Wenn sich Ihr Jahresverbrauch im nächsten Jahr ändert, kann Ihr Abschlag entsprechend angepasst werden. Wenn Sie deutlich weniger verbrauchen, kann Ihr Abschlag gesenkt, bei einem Mehrverbrauch auch erhöht werden. Mit der Jahresabrechnung erfolgt dann die genaue Abrechnung über den gesamten Jahreszeitraum.
Wie kann ich meinen Abschlag ändern lassen?
Wenn sich Ihr Verbrauch ändert, können Sie Ihren Abschlag gerne über unseren Onlineservice in Ihrem Kundenportal auf unserer Homepage ändern. Alternativ teilen Sie Ihren neuen Zählerstand unserer digitalen Assistentin Carla über den Chat mit. Bitte halten Sie hierfür Ihre Kundennummer bereit.
Verbrauch
Wo finde ich meinen Gas-/Stromzähler?
Strom- oder Gaszähler sind in der Regel im Keller oder im Eingangsbereich eines Gebäudes angebracht. In Mehrfamilienhäusern empfehlen wir, Ihren Hausmeister oder Hausverwalter anzusprechen, wenn die Zähler nicht frei zugänglich sind.
Wieso muss ich nochmal meinen Zählerstand ablesen?
Es kann vorkommen, dass Sie innerhalb kurzer Zeit mehrfach Ihren Zählerstand ablesen müssen. Grund dafür kann zum Beispiel sein, dass der Zählerstand zum Abrechnungsende benötigt wird.
Wo kann ich den abgelesenen Zählerstand angeben?
Nutzen Sie zur Übermittlung Ihres aktuellen Zählerstands gerne unser Kundenportal oder teilen Sie unserer digitalen Assistentin Carla die Daten mit. Bitte halten Sie dazu Ihre Kundennummer bereit.
Ich habe aus Versehen einen falschen Zählerstand angegeben. Wie kann ich diesen im Nachhinein ändern?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte mit einem Foto vom aktuellen Zählerstand und dem Korrekturhinweis an unseren Kundenservice. Die Kollegen können Ihren Zählerstand auch nachträglich noch korrigieren.
Warum stimmt mein Gasverbrauch nicht mit der Ablesung überein?
Über den Gaszähler wird Ihre tatsächlich verbrauchte Menge in Kubikmetern (m³) gemessen. Da der Verbrauch aber in kWh berechnet werden muss, wird die abgelesene Menge über einen sogenannten Umrechnungsfaktor in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Für jeden mit Erdgas versorgten Ort wird dabei ein eigener Faktor festgelegt. Der Umrechnungsfaktor garantiert die Gleichbehandlung aller Kunden, egal welche individuellen Umgebungsbedingungen herrschen. Somit wird kein Kunde aufgrund der zufälligen Höhenlage seines Ortes benachteiligt. Sie bezahlen immer nur die Energie, die Sie auch tatsächlich verbraucht haben.
Warum wurde der Verbrauch geschätzt?
Um Ihre Jahresabrechnung mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch erstellen zu können, benötigen wir von Ihnen einen aktuellen Zählerstand. Bekommen wir hierzu keine termingerechte Rückmeldung von Ihnen, sind wir berechtigt, den Zählerstand für die Abrechnung zu schätzen. Auf Ihrer Jahresabrechnung erhalten Sie in diesem Fall eine gesonderte Information, dass Ihr Zählerstand geschätzt werden musste.
Kundenportal und Daten selbst ändern
Wie melde ich mich im Kundenportal an?
Klicken Sie auf der MAINGAU-Webseite oben rechts auf den gelben Button "Meine MAINGAU". Dann wählen Sie den Bereich aus, für den Sie sich im Kundenkonto einloggen wollen (z. B. Energie). Im Kundenportal können Sie dann beispielsweise Ihre Daten und Abschläge einsehen und ändern.
Was kann mein Kundenportal alles?
Sie haben die Möglichkeit, jederzeit über unser Kundenportal Ihre Zählerstände einzugeben, Abschläge und Bankdaten zu ändern sowie Zwischenrechnungen zu erstellen. Ihre Zugangsdaten für unser Internetportal bekommen Sie mit Ihrem Vertragsbestätigungsschreiben automatisch zugesandt. Ihr Kunden-Login setzt sich aus Ihrem Nachnamen und Ihrer Kundennummer zusammen. Über unseren Kundenservice können Sie sich bei Verlust jederzeit Ihre Kunden-Logindaten zuschicken lassen. Bitte halten Sie bei einer telefonischen Anforderung über unsere kostenfreie Servicenummer 0800 - 62 46 428 zur Legitimation Ihre Kundennummer bereit.
Wie kann ich meine Bankdaten ändern?
Bankdaten lassen sich einfach über das Kundenportal ändern. Auch unsere digitale Assistentin Carla kann Ihre neuen, aktualisierten Daten entgegennehmen. Möchten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, geht das über dieses Online-Formular. Dann ziehen wir anfallende Kosten automatisch von dem angegebenen Konto ein.
Wie kann ich meinen Namen ändern?
Sollten Sie Ihren Namen oder den Vertragspartner ändern wollen, können Sie dies über unser Formular "Vertragsumschreibung" vornehmen. Sollten Sie jedoch geheiratet haben und Ihren Namen anpassen, übersenden Sie uns bitte Ihre Hochzeitsurkunde.
Was muss ich bei einer Namensänderung beachten?
Bei einer Namensänderung bitten wir Sie, um Zusendung der entsprechenden Urkunden in Kopie, sodass wir Ihre Kundendaten auf Ihren neuen Namen anpassen können.
Wie kann ich meinen Vertrag auf eine andere Person umschreiben?
Möchten Sie Ihren bestehenden Vertrag an einen Nachmieter, ein anderes Familienmitglied oder eine andere Person übergeben? Dann nutzen Sie hierfür gerne unser entsprechendes Formular. Das ausgefüllte Formular dann bitte per E-Mail an lieferantenwechsel@maingau-energie.de oder Post (Ringstr. 4-6, 63179 Obertshausen) an uns zurücksenden.
Bitte beachten Sie, dass eine Umschreibung von privat zu geschäftlich und umgekehrt ausgeschlossen ist.Wie setze ich mein Passwort zurück?
Ihr Passwort können Sie über den Button "Passwort vergessen" neu generieren. Klicken Sie hierfür zuvor auf "Anmeldung mit E-Mail". Nach dem Wechsel auf die Eingabemaske erscheint unter dem Anmelde-Button die Funktion "Passwort vergessen".
Wie lege ich mehrere Kundennummern zusammen?
Wenn Sie ihre Kundennummern zusammenlegen, sehen Sie all Ihre Verträge im Kundenportal auf einen Blick. Nutzen Sie dazu einfach dieses Online-Formular.
Preis, Strom- und Gaspreisbremse
Wo finde ich Infos zur Strom- und Gaspreisbremse?
Informationen zur Strom- und Gaspreisbremse haben wir hier zusammengestellt.
Wie werden Preisänderungen mitgeteilt?
Neue Preise werden mindestens einen Monat vor dem Zeitpunkt der beabsichtigten Änderung schriftlich mitgeteilt. Die MAINGAU Energie teilt Ihnen die Änderungen per Brief oder per E-Mail mit. Bei Preisanpassungen steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. In diesem Fall ist es notwendig, dass Sie Ihren Vertrag selbst schriftlich kündigen.
Was ist der Unterschied zwischen Grundpreis und Arbeitspreis?
Der Grundpreis deckt die fixen Kosten des Versorgungsunternehmens und wird für die Bereitstellung der Energie berechnet. Er bildet den verbrauchsunabhängigen Anteil des Gesamtpreises. Als Arbeitspreis bezeichnet man den Preis für einen Kubikmeter oder eine Kilowattstunde Energie. Dieser Arbeitspreis wird dem Kunden für die tatsächlich in Anspruch genommene Leistung berechnet und wird auch als Verbrauchspreis bezeichnet.
Was passiert nach Ablauf meiner Preisgarantie?
Sie können darauf vertrauen, dass wir auch ohne Preisgarantie immer das Bestmögliche für unsere Kunden geben. Wir versuchen, die Preise möglichst fair gegenüber unseren Kunden zu gestalten und gleichzeitig die Konditionen nicht zu häufig anzupassen.
Erläuterung Jahresrechnung
Wo kann ich meine letzte Rechnung herunterladen?
Im Kundenportal finden Sie eine Übersicht und Download-Möglichkeit Ihrer Rechnungen. Alternativ können Sie unsere digitale Assistentin Carla um das gewünschte Dokument bitten.
Wie ist meine Gas-Jahresrechnung aufgebaut?
Eine ausführliche Erläuterung Ihrer Gas-Jahresabrechnung finden Sie hier: Rechnungserklärung Gasöffnet in einem neuen Tab
Rechnungserklärung Gas
Sollten noch Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich einfach an unsere kostenfreie Kundenhotline unter 0800-6 24 64 28.
Wie ist meine Strom-Jahresrechnung aufgebaut?
Eine ausführliche Erläuterung Ihrer Strom-Jahresabrechnung finden Sie hier: Rechnungserklärung Stromöffnet in einem neuen Tab
Rechnungserklärung Strom
Sollten noch Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich einfach an unsere kostenfreie Kundenhotline unter 0800-6 24 64 28.
Werde ich nachzahlen müssen oder ein Guthaben erhalten?
Das hängt davon ab, ob Ihre monatlichen Abschläge die tatsächlichen Kosten decken und Ihrem tatsächlichen Verbrauch des gesamten Abrechnungszeitraums entsprechen. Ist Ihr Verbrauch deutlich gesunken, können Sie mit einem Guthaben rechnen, das an Sie ausgezahlt wird. Eine Nachzahlung ist zu erwarten, wenn Ihr Verbrauch gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen ist.
Wann kommt die Jahresverbrauchsabrechnung?
Sie erhalten Ihre Jahresverbrauchsabrechnung innerhalb von sechs Wochen am Ende eines Belieferungsjahres, sofern Sie uns Ihren Zählerstand zum Abrechnungszeitraum mitgeteilt haben. Ihren Zählerstand können Sie entweder im Kundenportal eintragen oder unserer digitalen Assistentin Carla im Chat mitteilen. Wenn uns Ihr Zählerstand nicht termingerecht erreicht, müssen wir Ihren Verbrauch schätzen.
Warum ist die Nachzahlung trotz monatlichen Abschlags so hoch?
Wenn Ihr Verbrauch zu niedrig geschätzt wurde oder Sie im vergangenen Jahr deutlich mehr verbraucht haben als mit dem monatlichen Abschlag verrechnet wurde, ist eine höhere Nachzahlung zu erwarten. Auch Preissteigerungen wie die Erhöhung von Strom- oder Gasumlagen wirken sich auf die Gesamtkosten aus.
Steuern, Umlagen und Entgelte
Was ist eine Konzessionsabgabe?
Die Betreiber der Strom- und Gasnetze verlegen ihre Leitungen oft über bzw. unter öffentlichen Straßen und Wegen. Dafür müssen Sie den jeweiligen Städten und Gemeinden eine Gebühr für das Wegenutzungsrecht bezahlen. Das ist die Konzessionsabgabe. Sie ist in Ihrem Endpreis bereits enthalten und ist in der Konzessionsabgabenverordnung geregelt.
Was sind Netznutzungsentgelte?
Um die Energie bis zu Ihrem Hausanschluss zu liefern, nutzen wir bereits vorhandene Netze. Der jeweilige Netzbetreiber stellt uns dafür ein Netznutzungsentgelt in Rechnung. Die Netznutzungsentgelte sind in Ihrem Endpreis bereits enthalten.
Was ist die CO2-Bepreisung?
Seit 2021 hat die Bundesregierung die CO2-Abgabe auf fossile Energieträger in Deutschland eingeführt. Ziel dieser Abgabe ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern, um dem Klimaziel der Bundesregierung näher zu kommen. Eine ausführliche Erklärung zum Hintergrund und zu den Kosten der CO2-Abgabe haben wir für Sie hier zusammengefasst.
Was ist die GasGVV (Gasgrundversorgungsverordnung)?
Die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz" (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Gasversorgungsunternehmen Haushaltskunden im Rahmen der Grundversorgung nach §36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu allgemeinen Preisen mit Gas zu beliefern haben. Die Bestimmungen dieser Verordnung sind Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen Grundversorgern und Haushaltskunden.
Was ist KWK/ Kraft-Wärme-Kopplung?
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bezeichnet die gleichzeitige Gewinnung von Energie (Strom) und nutzbarer Wärme für Heizzwecke in einem Heizkraftwerk. In den meisten Fällen stellen KWK-Kraftwerke Fernwärme für die Heizung öffentlicher und privater Gebäude bereit oder sie versorgen als Industriekraftwerk Betriebe mit Prozesswärme.
Welche Änderungen gibt es bei den Gas-Umlagen?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) führt zur Sicherstellung der Gasversorgung in Deutschland zwei neue Umlagen ein: Zum einen die „Gasbeschaffungsumlage“ und zum anderen die „Gasspeicherumlage“. Beide Umlagen sind ab dem 1. Oktober 2022 gültig. Eine weitere Änderung: Im Zeitraum 01. Januar 2024 bis 30. Juni 2024 lag der Wert bei 0,186 Cent pro Kilowattstunde netto. Mehr Informationen finden Sie hier.
Fällt die EEG-Umlage weg?
Aufgrund der in den letzten Monaten stark gestiegenen Energiepreise, hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, die EEG-Umlage nicht wie geplant zum 1. Januar 2023 entfallen zu lassen, sondern den Wegfall bereits auf den 1. Juli 2022 vorzuverlegen.
Die Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien - mit einem Wert von 3,723 Cent pro Kilowattstunde - wird ab diesem Zeitpunkt automatisch vom Arbeitspreis des Stromtarifs abgezogen. Als Verbraucher müssen Sie demnach selbst nicht tätig werden, sondern zahlen nur etwas weniger Energiekosten.
Diese Absenkung der Stromkosten berücksichtigen wir selbstverständlich in vollem Umfang schon jetzt bei unseren Neukundentarifen. Bei unseren Bestandskunden entfällt die Umlage zum Stichtag 1. Juli 2022.
Was ist die Gasbeschaffungsumlage?
Die Gasbeschaffungsumlage war eine geplante Abgabe, um große Gasimporteure zu entlastet, die aufgrund reduzierter Gasliefermengen aus Russland nur zu deutlich höheren Preisen am Markt Ersatz beschaffen konnten. Damit sollte verhindert werden, dass einzelne Versorger ausfallen, was einen Zusammenbruch der Lieferketten zur Folge haben könnte. Die Einführung der Gasbeschaffungsumlage wurde nach erheblicher öffentlicher und politischer Kritik im Herbst 2022 gestoppt.
Was ist die Gasspeicherumlage?
Die Gasspeicherumlage ist eine Abgabe, die von allen Gaskunden erhoben wird, um die Kosten für die Sicherung der Füllstandsvorgaben deutscher Gasspeicheranlagen zu decken. Diese Umlage soll sicherstellen, dass genügend Gasreserven vorhanden sind, um die Versorgungssicherheit besonders in den Wintermonaten zu gewährleisten. Die Gasspeicherumlage wurde zum 01. Oktober 2022 eingeführt und gilt vorerst bis zum 31. März 2025. Die nächste Festsetzung der Höhe der Gasspeicherumlage erfolgt zum 1. Januar 2025.
Was ist die Bilanzierungsumlage?
Die Bilanzierungsumlage sichert die Netzstabilität des deutschen Gasnetzes. Denn die Ein- und Ausspeisemenge im Netz muss stets im Gleichgewicht gehalten werden. Kommt es zu einem Ungleichgewicht, muss Energie entsprechend ge- oder verkauft werden. Wenn beispielsweise mehr Kosten durch Ausgleichsmaßnahmen anfallen als durch Erlöse gedeckt werden können, wird die Bilanzierungsumlage erhoben. Die Bilanzierungsumlage wird jeweils zum 1. Oktober eines jeden Jahres für einen Zeitraum von zwölf Monaten angepasst und veröffentlicht.
Umzug
Was passiert, wenn ich umziehe?
Bei einem Umzug können Sie Ihren bestehenden Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bitte teilen Sie uns Ihren Umzug schnellstmöglich unter Angabe Ihrer neuen Anschrift sowie des konkreten Auszugs- und Einzugsdatums mit. Selbstverständlich übernehmen wir gern die Belieferung für Ihre neue Adresse. Melden Sie sich bei uns. Gerne beraten wir Sie über unsere aktuellen Tarife.
Welche Frist muss ich bei meinem Einzug einhalten?
Wir bitten Sie, uns bis zu zwei Wochen vor dem Umzugstermin zu informieren, damit wir alles rechtzeitig abwickeln können.
Wie muss ich meinen Einzug melden?
Bei Ihrem Einzug freuen wir uns auf Ihre Anmeldung. Sie können sich bequem über unsere Homepage anmelden und Ihren günstigen Tarif der MAINGAU Energie auswählen.
Wenn Sie Ihren Umzug nicht rechtzeitig melden, kann die Anmeldung beim neuen Stromanbieter möglicherweise nicht rechtzeitig erfolgen. Da eine rückwirkende Anmeldung nicht mehr möglich ist, kommt es automatisch zu einer Stromversorgung durch den örtlichen Grundversorger.
Welche Frist muss ich bei meinem Auszug einhalten?
Die Mitteilung über Ihren Auszug können Sie uns bis spätestens zwei Wochen vor Lieferende mitteilen. Ihre Schlussrechnung wird danach zum angegebenen Termin erstellt. Ohne Ihre Kündigung läuft Ihr Liefervertrag weiter, auch wenn ein anderer Bewohner in Ihre bisherige Wohnung eingezogen ist.
Wie muss ich meinen Auszug mitteilen?
Die Mitteilung über Ihren Auszug sollten Sie uns schriftlich per Brief oder E-Mail zukommen lassen. Eine E-Mail können Sie gerne über unser Kontaktformular online an uns senden, eine Meldung per Brief schicken Sie bitte an unser Kundenservicecenter MAINGAU Energie, Ringstraße 4 - 6, 63179 Obertshausen.
Welche Fristen gelten bei einem Umzug und was muss ich beachten?
Bei einem Umzug können Sie Ihren bestehenden Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bitte teilen Sie uns Ihren Umzug schnellstmöglich, mindestens vier Wochen vor dem Umzug unter Angabe Ihrer neuen Anschrift sowie des konkreten Auszugs- und Einzugsdatums mit. Das geht ganz einfach über dieses Online-Formular. Selbstverständlich übernehmen wir gern die Belieferung für Ihre neue Adresse. Melden Sie sich bei uns, gern beraten wir Sie über unsere aktuellen Tarife.
Service
Kontakt
Wie kann ich MAINGAU Energie kontaktieren?
Nutzen Sie gerne unseren Chatbot Carla - unser Kundenservice für Sie rund um die Uhr. Über die Chatfunktion können Ihre Anliegen so oft unkompliziert und schnell bearbeitet werden. Bei Bedarf leitet Carla Ihr Anliegen auch gerne an einen menschlichen Kollegen weiter.
Telefonisch erreichen Sie unseren Kundenservice über unsere kostenfreie Servicenummer 0800 - 62 46 428 Montag bis Samstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Über unsere Internetseite können Sie jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen oder uns eine E-Mail zukommen lassen.
Über Ihr Kundenportal können Sie uns ebenfalls Mitteilungen senden über den Kontaktbereich und auch viele Anliegen selbst erledigen, wie zum Beispiel die Änderung Ihres Abschlags.
In unserem Kundenservicecenter in Obertshausen stehen wir Ihnen von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr sowie Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr persönlich zur Verfügung.
Natürlich können Sie auch über unsere Adresse MAINGAU Energie, Ringstraße 4 - 6, 63179 Obertshausen postalisch Kontakt zu uns aufnehmen.
Wie erreiche ich die Hotline der MAINGAU Energie?
Die Nummer unserer Hotline für Energiekunden lautet 0800 - 62 46 428. Diese Telefonnummer ist von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr besetzt.
Warum habe ich noch keine Antwort auf meine E-Mail bekommen und wieso erreiche ich über die Hotline niemanden?
Aktuell erreicht uns täglich eine Vielzahl an Kundenanfragen. Die individuelle Bearbeitung aller Fragen benötigt Zeit. Wir bitten daher um Geduld bei der Beantwortung von Nachrichten. Bitte sehen Sie außerdem davon ab, uns mehrfach zu kontaktieren. Wir melden uns schnellst möglichst bei Ihnen und sind um eine Verbesserung der Situation bemüht.
Kündigung
Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Wenn Sie eine Preisanpassung erhalten, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt für Preisanpassungen nach oben und nach unten.
Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?
Haben Sie eine Frage zu Ihrem Vertrag oder möchten Sie ein Angebot für einen Tarifwechsel? Dann wenden Sie sich gerne an uns. Falls Sie Probleme mit Ihrer Energie-Belieferung haben, melden Sie sich. Dann versuchen wir Ihren Fall schnellstmöglich zu klären. Falls Sie trotzdem kündigen möchten, ist das hier möglich.
Sie haben noch Fragen?

